KARDIOTECHNIK
Kardiotechnikerteam
Dipl.KT Ivica POPOVIC
Dipl.KT Ferdinand BÖSWART
Dipl.KT Gerhard HUDECEK
Dipl.KT Johann PUTZ
Dipl.KT Jürgen STARKE
KT in Ausbildung Markus LAMPL |
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Berufsbild und Tätigkeitsberiche
„Der Beruf des diplomierten Kardiotechniker umfasst die eigenverantwortliche Durchführung der extrakorporale Zirkulation (EKZ) zur Herz- und Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten“. So steht es im KT-Gesetz geschrieben (§3.1)
Das bedeutet für uns unter anderem: Vorbereitung der HerzLungenMaschine (HLM) und Durchführung Patientengerechte Perfusion, Betreuung der berufsspezifischen Geräte ( HLM, IABP, Autotransfusionsgeräte..) Durchführung der Dokumentation |
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Die Geschichte der Kardiotechnik
Am 16. Juni 1998 wurde im österreichischen Parlament, in Wien das Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst (Kardiotechnikergesetz) erlassen. Dieses Gesetz trat mit 1.1.1999 in Kraft.In Österreich gibt es derzeit 9 Herzzentren an denen insgesamt 42 Kardiotechniker arbeiten.Das neue Gesetz besteht aus 37 Paragraphen. In § 3 (1) heißt es:Der Beruf des diplomierten Kardiotechnikers umfaßt die eigenverantwortliche Durchführung der extrakoporalen Zirkulation zur Herz- Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten.Der Berufstitel wird nach absolvierter Ausbildung "diplomierter Kardiotechniker" sein.Das größte Problem stellte während der gesamten Gesetzeswerdung die Regelung der Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker dar. Schon 1992 erarbeitete eine Expertengruppe (ein Kardiotechniker aus jeder Klinik) mit einem an das Gesundheitsministerium angegliederten Institut eine Expertise, in der unter anderem die Ausbildung behandelt wurde. Damals wurde eine Variante - die Errichtung einer eigenen Schule - diskutiert. Diese Idee wurde wieder fallengelassen, da die Umsetzung in der Praxis aufgrund der geringen Anzahl (ein bis maximal drei neue Kardiotechniker/Jahr in Österreich) den Aufwand nicht rechtfertigen würde.Nach Prüfung einiger anderer Modelle einigten wir uns auf folgende Vorgehensweise: Als Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung zum Kardiotechniker ist entweder das Krankenpflegediplom, mit Sonderausbildungskurs für Anästhesie- oder Intensivpflege, oder eine abgeschlossene Ausbildung des gehobenen medizinisch-technischen Fachdienstes notwendig. Danach beginnt die eigentliche Ausbildung zum Dipl. Kardiotechniker mit einer Dauer von 18 Monaten. In dieser Zeit hat der Auszubildende ein genau definiertes Programm, (Rasterzeugnis) zu durchlaufen.Das Gesundheitsministerium legt fest, welche Kliniken als Ausbildungszentren anerkannt werden. In jedem Ausbildungszentrum wird vom ärztlichen Leiter der Klinik ein Kardiotechniker als Ausbildungsverantwortlicher ernannt. Dieser Ausbildungsverantwortliche begleitet den Schüler während der gesamten Ausbildung, indem er das Rasterzeugnis gegenzeichnet und die theoretischen Lehrinhalte, welche von der Österreichischen Gesellschaft für Kardiotechnik festgelegt und aktualisiert werden, dem Auszubildenden zur Verfügung stellt (Curriculum). Nach 12 Monaten gibt es eine Zwischenprüfung vor einer Kommission im Krankenhaus, in der die Ausbildung stattfindet, und nach 18 Monaten folgt die Diplomprüfung vor dem Kardiotechnikerbeirat im Gesundheitsministerium. Nachfolgend eine kurze graphische Darstellung bezüglich der Ausbildung und Zugangsvoraussetzung zum Kadiotechniker:
Wir sind überzeugt damit eine gute Basis für eine hochqualifizierte Ausbildung geschaffen zu haben. Der Anteil der Praxisstunden beträgt 2400; der Anteil des theoretischen Teils 700 Std., wobei hier die Stunden aus den vorherigen Ausbildungen nicht mitgerechnet wurden. Ob wir uns mit diesem Programm in Zukunft an eine Fachhochschule oder einem universitären Lehrgang angliedern können und wollen, steht derzeit noch nicht fest.Mit dem Inkrafttreten des Gesetztes wird auch eine Kardiotechnikerliste eingeführt, die im Gesundheitsministerium aufliegt und vom Kardiotechnikerbeirat verwaltet wird. Nur jene Kardiotechniker, die in diese Liste eingetragen sind, sind berechtigt den Beruf in Österreich auszuüben.Weiters wird ein Kardiotechnikerbeirat zusammengesetzt. Er wird aus drei Kardiotechnikern, drei Ärzten (Herzchirurg, Anästhesist und einem Kardiologen) sowie dem Gesundheitsminister (oder dessen Vertreter) bestehen. Die Funktionsperiode des Beirats beträgt fünf Jahre.Die österreichischen Kardiotechniker sind insgesamt mit dem neuen Gesetz und der daraus resultierenden Situation zufrieden. Es ist uns damit gelungen den Beruf des Kardiotechnikers in Österreich überhaupt zu schaffen. Wir haben die Verantwortungsbereiche der diplomierten Kardiotechniker definiert und festlegt. Damit konnten wir auch die gesetzliche Grauzone, in der wir uns bis jetzt befanden, verlassen. Und nicht zuletzt konnten wir die Ausbildung regeln. |
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